Vorschau
Er zeigt, welche Kosten, Einnahmen und Rücklagenzuführungen für das kommende Jahr geplant sind.
Der Wirtschaftsplan ist die finanzielle Vorschau der WEG auf das kommende Wirtschaftsjahr. Er zeigt geplante Kosten, erwartete Einnahmen und Zuführungen zu den Rücklagen – und bildet die Grundlage für die Vorschüsse, aus denen sich das monatliche Hausgeld der einzelnen Eigentümer ergibt.
Er zeigt, welche Kosten, Einnahmen und Rücklagenzuführungen für das kommende Jahr geplant sind.
Der Gesamtwirtschaftsplan zeigt die Gemeinschaft. Der Einzelwirtschaftsplan zeigt den Anteil und den Vorschuss je Einheit.
Aus den geplanten Beträgen entsteht der Vorschuss je Einheit – meist als monatliche Hausgeldrate.
Beschlossen werden die Vorschüsse. Erst dadurch wird das Hausgeld für die Eigentümer verbindlich.
Planung für das kommende Jahr: Der Wirtschaftsplan schätzt, welche Kosten auf die Gemeinschaft zukommen, berücksichtigt erwartete Einnahmen und verteilt die geplanten Beträge nach den geltenden Schlüsseln auf die Einheiten. Er rechnet keine vergangenen Kosten ab – das ist Aufgabe der Jahresabrechnung.
Der Wirtschaftsplan ist die finanzielle Planung der WEG für das kommende Wirtschaftsjahr. Rechtlicher Ausgangspunkt: § 28 Abs. 1 WEG. Er stellt voraussichtliche Ausgaben, erwartete Einnahmen und vorgesehene Rücklagenzuführungen zusammen. Daraus wird ermittelt, welche Vorschüsse die Eigentümer leisten sollen – im Alltag meist Hausgeld genannt.
Wichtig für die Einordnung: Die Eigentümerversammlung beschließt nicht das gesamte Zahlenwerk, sondern die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den vorgesehenen Rücklagen. Der Wirtschaftsplan ist die nachvollziehbare Grundlage dieses Beschlusses. Erst durch den Beschluss wird das Hausgeld für die Eigentümer verbindlich.
| Perspektive | Zeigt | Praktische Frage |
|---|---|---|
| Gesamtwirtschaftsplan | Planung der gesamten Gemeinschaft | Welche Ausgaben, Einnahmen und Rücklagenzuführungen sind für das kommende Jahr vorgesehen? |
| Einzelwirtschaftsplan | Anteil und Vorschuss einer konkreten Einheit | Welcher Betrag entfällt auf diese Einheit, welcher Rücklagenanteil ist enthalten – und wie ergibt sich daraus die monatliche Rate? |
Merksatz: Der Gesamtwirtschaftsplan zeigt die Planung für die Gemeinschaft. Der Einzelwirtschaftsplan zeigt, wie diese Planung auf die einzelne Einheit verteilt wird.
Praxis-Hinweis: Häufig werden die Vorschüsse aller Einheiten zusätzlich in einer Vorschussliste zusammengefasst. Sie ist kein eigener dritter Bestandteil des Wirtschaftsplans, sondern eine übersichtliche Darstellung der vorgeschlagenen oder beschlossenen Beträge.
Die Herleitung folgt einer klaren Kette: Zunächst wird der Finanzbedarf der Gemeinschaft geplant. Anschließend werden die Beträge nach den geltenden Schlüsseln auf die Einheiten verteilt. Daraus ergeben sich Jahresvorschuss und monatliche Hausgeldrate.
| Geplante Ausgaben der WEG | 24.000 € |
| − erwartete Einnahmen ohne Hausgelder | 1.200 € |
| = zu finanzierende Bewirtschaftungskosten | 22.800 € |
| + Zuführung zur Erhaltungsrücklage | 6.000 € |
| = Gesamtvorschussbedarf der WEG | 28.800 € |
| Verteilerschlüssel | 125 von 1.000 Anteilen |
| Anteil Bewirtschaftungskosten | 2.850 € |
| + Anteil Erhaltungsrücklage | 750 € |
| = Jahresvorschuss der Einheit | 3.600 € |
| Jahresvorschuss ÷ 12 Monate | 300 € |
Die Nummern zeigen, welche Stelle im Rechenschema für welchen fachlichen Schritt steht.
Zuerst werden die voraussichtlichen Ausgaben der Gemeinschaft zusammengestellt. Erwartete Einnahmen ohne Hausgelder werden abgezogen. Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage wird getrennt ausgewiesen, weil sie nicht laufende Bewirtschaftungskosten deckt, sondern Vermögen für künftige Instandhaltung aufbaut.
Der Gesamtbetrag wird nach den geltenden Verteilerschlüsseln auf die Einheiten verteilt. Im Beispiel entfallen 125 von 1.000 Anteilen auf WE-01. Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung oder Beschlüsse können für einzelne Kostenarten andere Schlüssel vorsehen.
Der Anteil an den zu finanzierenden Bewirtschaftungskosten und der Rücklagenanteil ergeben zusammen den Jahresvorschuss der Einheit. Dieser Betrag ist die Grundlage für den vorgeschlagenen Hausgeldvorschuss.
Der Jahresvorschuss wird in der Praxis häufig auf zwölf Monatsraten verteilt. Erst der Beschluss über die Vorschüsse macht die Zahlung für die Eigentümer verbindlich.
Unsichere Einnahmen sollten nicht als sichere Planungsgrundlage behandelt werden. Ein zu optimistischer Ansatz kann die Liquiditätsplanung der Gemeinschaft erschweren. Das Beispiel ist stark vereinfacht; in der Musteransicht unten werden dieselben Zahlen im Zusammenhang eines Wirtschaftsplans gezeigt.
Die Vorjahresabrechnung ist eine Orientierung, aber keine Kopiervorlage. Für jede relevante Kostenart sollte geprüft werden, ob der Vorjahreswert regelmäßig war, ob bereits konkrete Preisänderungen bekannt sind und welche Belastungen für das kommende Jahr absehbar sind.
War die Ausgabe regelmäßig, einmalig oder durch einen Sonderfall geprägt? Eine hohe Reparaturrechnung aus dem Vorjahr wird nicht automatisch als dauerhafte Jahreskostenposition fortgeschrieben.
Verträge, Preisankündigungen, Tarifwechsel, neue Beschlüsse oder geplante Maßnahmen sollten konkret berücksichtigt werden – nicht pauschal mit dem alten Wert.
Wo kein fester Betrag vorliegt, helfen mehrere Vorjahre, Verbrauchswerte oder nachvollziehbare Annahmen. Besonders bei Energie, Wasser und Heizkosten kann ein einzelnes Jahr verzerrt sein.
| Kostenart | Beispiele | Planungslogik |
|---|---|---|
| Wiederkehrende Kosten | Versicherung, Wartung, Bankgebühren | Vertrag, letzte Rechnung, Preisankündigung sowie Anpassungs- oder Kündigungstermine prüfen. |
| Schwankende Kosten | Energie, Wasser, Heizkosten | Verbrauchsentwicklung, Tarifinformationen und besondere Effekte des Vorjahrs einordnen. |
| Einmalige oder absehbare Sonderbelastungen | Reparaturen, geplante Maßnahmen, Sonderumlagen | Separat sichtbar machen und nicht unbemerkt als laufende Kosten fortschreiben. |
Vereinfachte Musteransicht. Aufbau, Detailtiefe und Bezeichnungen können je nach WEG, Unterlagenlage und eingesetzter Software abweichen.
| Geplante Ausgaben | |
| Versicherungen | 3.400,00 € |
| Hausmeister und Gartenpflege | 5.200,00 € |
| Allgemeinstrom | 1.100,00 € |
| Müllentsorgung und Straßenreinigung | 2.300,00 € |
| Heizung und Warmwasser (Abschläge) | 9.000,00 € |
| Laufende Instandhaltung und Wartung | 2.400,00 € |
| Bankgebühren und Sonstiges | 600,00 € |
| Summe geplante Ausgaben | 24.000,00 € |
| Erwartete Einnahmen (ohne Hausgelder) | |
| Stellplatzmieten | 1.080,00 € |
| Zinsen Rücklagenkonto | 120,00 € |
| Summe erwartete Einnahmen | 1.200,00 € |
| Aus Vorschüssen zu finanzieren | 22.800,00 € |
| Bewirtschaftungskosten | nach Miteigentumsanteilen |
| Zuführung zur Erhaltungsrücklage | nach Miteigentumsanteilen |
| Miteigentumsanteile gesamt | 1.000 |
| Einheit WE-01 | 125 Anteile |
| Aus Vorschüssen zu finanzieren (gesamt) | 22.800,00 € |
| Anteil WE-01 (125 von 1.000 Anteilen) | 2.850,00 € |
| Zuführung gesamt | 6.000,00 € |
| Anteil WE-01 (125 von 1.000 Anteilen) | 750,00 € |
| Anteil Bewirtschaftungskosten | 2.850,00 € |
| Anteil Erhaltungsrücklage | 750,00 € |
| Jahresvorschuss | 3.600,00 € |
| 3.600 € Jahresvorschuss ÷ 12 Monate | |
| Monatliche Vorschussrate | 300,00 € |
Vom Gesamtplan der Gemeinschaft zum monatlichen Hausgeldvorschuss einer einzelnen Einheit.
Zuerst werden die voraussichtlichen Ausgaben der Gemeinschaft zusammengestellt. Grundlage können Vorjahreswerte, bestehende Verträge, bekannte Preisänderungen, laufende Abschläge und bereits beschlossene Maßnahmen sein. Erwartete Einnahmen ohne Hausgelder – etwa Stellplatzmieten oder Zinserträge – werden abgezogen.
Die Hausgelder selbst sind dagegen nicht die Grundlage der Planung, sondern ihr Ergebnis: Aus dem verbleibenden Finanzbedarf werden die Vorschüsse abgeleitet. Deshalb sollten unsichere Einnahmen vorsichtig angesetzt oder als Annahme erkennbar gemacht werden. Gerade bei Energie-, Heiz- oder Wasserkosten handelt es sich im Wirtschaftsplan häufig um Planwerte oder Abschläge; ob sie tatsächlich ausgereicht haben, zeigt später erst die Jahresabrechnung.
Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage wird getrennt ausgewiesen, weil sie nicht laufende Bewirtschaftungskosten deckt, sondern Vermögen für künftige Instandhaltung aufbaut.
Die Verteilung folgt den Schlüsseln, die für die jeweilige Kostenart gelten. Gesetzlicher Regelfall sind die Miteigentumsanteile; Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung oder Beschlüsse können abweichende Regelungen vorsehen. Heiz- und Warmwasserkosten werden für die Planung häufig vereinfacht angesetzt – die spätere Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig.
Der Einzelwirtschaftsplan übersetzt die Gesamtplanung auf die einzelne Einheit: Aus dem zu finanzierenden Gesamtbetrag wird über den Schlüssel der Anteil der Einheit WE-01 ermittelt. Er ist damit die konkretisierte Eigentümerperspektive der Planung – nicht bloß eine Zusammenfassung.
Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage wird getrennt von den laufenden Bewirtschaftungskosten ausgewiesen und ebenfalls auf die Einheiten verteilt. So bleibt erkennbar, welcher Teil des Hausgelds in die Rücklage fließt. Den tatsächlichen Stand der Rücklage zeigt der Vermögensbericht.
Der Jahresvorschuss wird in der Praxis häufig auf zwölf Monatsraten verteilt. Die monatliche Rate ist damit eine Aufteilung des geplanten Jahresbetrags, nicht das Ergebnis einer Abrechnung. Verbindlich wird die Zahlung erst durch den Beschluss über die Vorschüsse. Ob die Vorschüsse später ausgereicht haben oder zu hoch waren, zeigt erst die Jahresabrechnung.
Vor der Beschlussfassung sollten Beirat und Eigentümer prüfen, ob der Wirtschaftsplan vollständig, plausibel und nachvollziehbar ist. Entscheidend ist nicht jede einzelne Detailzahl, sondern ob Annahmen, Verteilung und Vorschüsse fachlich erklärbar sind.
Welche Positionen ändern sich deutlich gegenüber dem Vorjahr – und warum?
Reicht die geplante Rücklagenzuführung für bekannte Maßnahmen aus?
Ab wann sollen die neuen Vorschüsse gelten – und gibt es eine Fortgeltungsregelung?
Hinweis: Diese Prüfpunkte dienen der fachlichen Vorbereitung, nicht der Rechtsberatung. Bei strittigen oder unklaren Fragen kann eine rechtliche Einordnung sinnvoll sein.
Wie sich Wirtschaftsplan, Vorschüsse und spätere Abrechnung ergänzen, erklärt der Ratgeber zur WEG-Jahresabrechnung.
Der Wirtschaftsplan blickt nach vorn. Jahresabrechnung, Einzelabrechnung und Vermögensbericht ordnen später ein, was tatsächlich passiert ist und wie sich die Zahlen auf Gemeinschaft und einzelne Eigentümer auswirken.
| Dokument | Kurz erklärt | Zeitbezug | Kernfrage | Ratgeber |
|---|---|---|---|---|
| Jahresabrechnung | Rückblick auf Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft. | Rückblick auf das abgelaufene Jahr | Was wurde tatsächlich eingenommen und ausgegeben? | Ratgeber ansehen |
| Einzelabrechnung | Ergebnis und Abrechnungspositionen je Einheit. | Rückblick je Einheit | Was bedeutet das Ergebnis für den einzelnen Eigentümer? | Ratgeber ansehen |
| Vermögensbericht | Bestandssicht auf Rücklagen und Gemeinschaftsvermögen. | Stichtag zum Jahresende | Wie steht die Gemeinschaft wirtschaftlich da? | Ratgeber ansehen |
| Wirtschaftsplan | Planung der Vorschüsse und Rücklagenzuführungen. | Vorschau auf das kommende Jahr | Welche Vorschüsse sind im kommenden Jahr zu zahlen? | Aktuelle Seite |
Einen Gesamtüberblick über alle Bausteine bietet der Ratgeber WEG-Abrechnung einfach erklärt.
WEG Zahlenwerk erstellt Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Einzelabrechnungen und Vermögensbericht als strukturiertes Abrechnungspaket – auf Basis der von der WEG bereitgestellten Unterlagen. Die Beschlussfassung bleibt bei der Gemeinschaft; eine Verwalterrolle, Rechtsberatung oder operative Verwaltung wird nicht übernommen.
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