Stichtag
Der Vermögensbericht zeigt die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft zu einem festen Stichtag – in der Regel zum Ende des Kalenderjahres. Er ist damit eine Bestandsaufnahme und keine Aufstellung aller Zahlungsströme des Jahres.
Der Vermögensbericht zeigt die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft zum Stichtag. Er ordnet Rücklagen, Konten sowie wesentliche Forderungen und Verbindlichkeiten ein – ergänzend zur Jahresabrechnung, zu den Einzelabrechnungen und zum Wirtschaftsplan.
Der Vermögensbericht zeigt die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft zu einem festen Stichtag – in der Regel zum Ende des Kalenderjahres. Er ist damit eine Bestandsaufnahme und keine Aufstellung aller Zahlungsströme des Jahres.
Er macht sichtbar, welche Erhaltungsrücklage und weiteren Rücklagen vorhanden sind und auf welchen Konten Guthaben liegen. Rücklagenstand und Kontostand sind dabei nicht zwangsläufig identisch.
Er ordnet wesentliche offene Forderungen und Verbindlichkeiten ein, etwa Hausgeldrückstände, noch offene Rechnungen oder ausstehende Versicherungsleistungen. So wird sichtbar, welche Positionen den wirtschaftlichen Bestand der Gemeinschaft beeinflussen.
Worauf es ankommt: Der Vermögensbericht ergänzt Jahresabrechnung, die Einzelabrechnungen und Wirtschaftsplan als Bestandsaufnahme zum Stichtag. Er zeigt nicht, wie Kosten auf einzelne Eigentümer verteilt werden oder welche Vorschüsse für das Folgejahr geplant sind.
Vereinfachte Musteransicht. Aufbau, Detailtiefe und Bezeichnungen können je nach WEG, Unterlagenlage und eingesetzter Verwaltungssoftware abweichen.
| Erhaltungsrücklage | |
| Anfangsbestand 01.01.2025 | 24.380,00 € |
| Endbestand 31.12.2025 | 19.750,00 € |
| Fassadenrücklage, Beschluss 2021 | |
| Anfangsbestand 01.01.2025 | 3.600,00 € |
| Endbestand 31.12.2025 | 5.100,00 € |
| Rückständige Hausgelder | 2.450,00 € |
| Rückständige Beiträge zur Erhaltungsrücklage | 160,00 € |
| Ausstehende Versicherungserstattung | 1.200,00 € |
| Bank- und Anlageguthaben | 24.300,00 € |
| Restsaldo Bankdarlehen Dacherneuerung | 18.500,00 € |
| Offene Rechnung Haustechnik-Service | 960,00 € |
| Noch abzurechnende Leistung des Messdienstes | 1.240,00 € |
| Heizölbestand | |
| Aufsitzrasenmäher, Baujahr 2019 (ohne Wertangabe) |
Alle aufgeführten Positionen beziehen sich auf den genannten Stichtag.
Der Vermögensbericht enthält den Stand der Erhaltungsrücklage und – soweit die Gemeinschaft weitere Rücklagen gebildet hat – auch deren Stand. Die getrennte Darstellung macht sichtbar, welche Rücklage welchem Zweck zugeordnet ist. Die Musteransicht ergänzt dies um Anfangs- und Endbestand. Geschuldet ist jedenfalls die Angabe des tatsächlich vorhandenen Ist-Stands der jeweiligen Rücklage zum Ende des Wirtschaftsjahres, also in der Regel zum 31.12. eines Jahres. Die Angabe zum Stand der Erhaltungsrücklage ist auch dann erforderlich, wenn sie 0 € beträgt.
Forderungen zeigen Ansprüche der Gemeinschaft, etwa rückständige Hausgelder, Rücklagenbeiträge oder ausstehende Erstattungen. Bank- und Anlageguthaben werden zum Stichtag ebenfalls ausgewiesen und sind im Muster als eigener Posten erkennbar. Unsichere oder streitige Forderungen können gegebenenfalls angegeben werden, sie sollten jedoch entsprechend gekennzeichnet und erläutert sein.
Verbindlichkeiten können etwa laufende Bankdarlehen und noch offene Rechnungen umfassen. Ob und wie eine noch nicht abgerechnete Leistung dargestellt wird, hängt von den vorliegenden Unterlagen und dem konkreten Fall ab. Im Muster ist der Betrag des Messdienstes deshalb ausdrücklich als Schätzwert gekennzeichnet.
Dazu können etwa Heizölvorräte, gemeinschaftlich genutzte Geräte oder der Gemeinschaft gehörende Stellplätze und Immobilien zählen. Bei solchen Sachwerten steht die konkrete, nachvollziehbare Bezeichnung im Vordergrund. Eine gesonderte Wertangabe ist nicht für jede Sachposition zwingend vorgesehen; je nach Relevanz kann sie ergänzend sinnvoll sein.
Einzelne Werte werden verständlicher, wenn Bezugsgröße, Ursache und Entwicklung gemeinsam betrachtet werden.
Rücklagenstand und Kontostand sind nicht automatisch identisch. Rücklagen können auf mehreren Konten abgebildet sein; zugleich zeigt ein einzelnes Bankkonto nicht zwingend die gesamte Rücklagenzuordnung oder den wirtschaftlichen Bestand der Gemeinschaft.
Prüffragen: Auf welchen Konten liegen die Mittel? Welche Beträge sind einer Rücklage zugeordnet? Lassen sich Abweichungen anhand der Kontenübersichten und Buchungen erklären?
Neben der Höhe helfen Ursache und zeitliche Zuordnung bei der Einordnung. Dazu können rückständige Vorschüsse, Versicherungsansprüche, unbezahlte Rechnungen oder Darlehen gehören. Solche Positionen sind für sich genommen noch kein Hinweis auf einen Fehler.
Prüffragen: Woraus ergibt sich die Position, welchem Zeitraum ist sie zuzuordnen und welche Unterlagen erläutern sie? Gibt es dazu bekannte Beschlüsse oder weitere Erläuterungen?
Größere Veränderungen lassen sich mit dem Vermögensbericht des Vorjahres, der Jahresabrechnung und gefassten Beschlüssen abgleichen. Mögliche Gründe sind Zuführungen, Entnahmen, Sonderumlagen, Darlehen, unbezahlte Rechnungen oder noch nicht abgeschlossene Vorgänge.
Prüffrage: Ist die Veränderung durch Unterlagen und bekannte Vorgänge nachvollziehbar? Eine auffällige Abweichung ist zunächst ein Klärungspunkt, kein Beleg für einen Fehler.
Sinnvoll ist zunächst, die Position mit Vorjahreswerten, Kontoübersichten, Beschlüssen und weiteren Unterlagen abzugleichen. Bei unklaren, streitigen oder rechtlich relevanten Fragen sollte der konkrete Einzelfall fachlich oder rechtlich geprüft werden.
Nicht jede Unterlage ist in jeder WEG erforderlich. Entscheidend sind die Informationen, mit denen sich Rücklagen, Konten sowie offene Positionen zum Stichtag nachvollziehbar einordnen lassen.
Nicht jede offene Frage einer WEG gehört automatisch in die Bestandsaufnahme. Relevant sind vor allem Positionen, die zum Stichtag die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft wesentlich prägen oder erklären. Welche Darstellung passt, hängt von der Position, den vorhandenen Unterlagen und dem konkreten Einzelfall ab.
Offene Vorschüsse oder Rücklagenbeiträge können als Forderung der Gemeinschaft relevant sein. Hilfreich sind Angaben dazu, worauf die Forderung beruht und ob sie zum Stichtag noch offen war.
Noch nicht beglichene Rechnungen können die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft mitprägen. Wichtig ist die nachvollziehbare Zuordnung zur Leistung und zum Stichtag.
Besteht ein Anspruch gegenüber einer Versicherung, kann er für die Bestandsaufnahme relevant sein. Bei noch ungeklärter Höhe oder Durchsetzbarkeit sollte die Position vorsichtig eingeordnet und gegebenenfalls erläutert werden.
Bei laufenden Darlehen kann der offene Saldo zusammen mit dem Anlass und der Finanzierungssituation der Gemeinschaft eine wesentliche Information sein.
Liegt für eine Leistung zum Stichtag noch keine endgültige Rechnung vor, kann eine nachvollziehbare Einordnung sinnvoll sein. Im Muster des Vermögensberichts ist dies am Beispiel des Messdienstes als Schätzwert kenntlich gemacht.
Heizölvorräte, gemeinschaftlich genutzte Geräte oder andere relevante Gegenstände können zur wirtschaftlichen Bestandsaufnahme gehören. Im Vordergrund steht eine klare Bezeichnung; eine Wertangabe ist nur dann sinnvoll, wenn sie für die Einordnung tatsächlich weiterhilft.
Worauf es ankommt Entscheidend ist kein starres Schema, sondern eine nachvollziehbare Bestandsaufnahme zum Stichtag. Bei unklaren, streitigen oder rechtlich relevanten Positionen ist eine Prüfung im konkreten Einzelfall erforderlich.
Der Vermögensbericht zeigt den wirtschaftlichen Stand der Gemeinschaft zum Stichtag. Jahresabrechnung und Einzelabrechnung erklären, wie es zu diesem Stand gekommen ist; der Wirtschaftsplan setzt an diesem Stand an, um die Vorschüsse für das kommende Jahr zu planen.
| Dokument | Kurz erklärt | Zeitbezug | Kernfrage | Ratgeber |
|---|---|---|---|---|
| Jahresabrechnung | Rückblick auf Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft. | Rückblick auf das abgelaufene Jahr | Was wurde tatsächlich eingenommen und ausgegeben? | Ratgeber ansehen |
| Einzelabrechnung | Ergebnis und Abrechnungspositionen je Einheit. | Rückblick je Einheit | Was bedeutet das Ergebnis für den einzelnen Eigentümer? | Ratgeber ansehen |
| Vermögensbericht | Bestandssicht auf Rücklagen und Gemeinschaftsvermögen. | Stichtag zum Jahresende | Wie steht die Gemeinschaft wirtschaftlich da? | Aktuelle Seite |
| Wirtschaftsplan | Planung der Vorschüsse und Rücklagenzuführungen. | Vorschau auf das kommende Jahr | Welche Vorschüsse sind im kommenden Jahr zu zahlen? | Ratgeber ansehen |
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