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WEG-Abrechnung einfach erklärt

Was gehört zur WEG-Abrechnung? Hier erfahren Sie, wie Jahresabrechnung, Einzelabrechnung, Wirtschaftsplan und Vermögensbericht zusammenhängen – und welche Unterlagen für eine nachvollziehbare Aufbereitung wichtig sind.

Rückblick, Eigentümersicht, Stichtag und Ausblick.

Eine WEG-Abrechnung besteht nicht aus einem einzigen Dokument. Die einzelnen Bestandteile beantworten unterschiedliche Fragen: Was ist im vergangenen Jahr passiert, was bedeutet das für den einzelnen Eigentümer, wie ist die Gemeinschaft zum Stichtag aufgestellt und womit wird im nächsten Jahr gerechnet?

Rückblick

Jahresabrechnung

Was ist im Wirtschaftsjahr insgesamt angefallen?

Sie fasst die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, Kontobewegungen sowie Zuführungen und Entnahmen der Erhaltungsrücklage im Wirtschaftsjahr zusammen.

Jahresabrechnung prüfen
Eigentümersicht

Einzelabrechnungen

Was bedeutet das für den einzelnen Eigentümer?

Sie ordnen Kostenanteile und beschlossene Soll-Vorschüsse den einzelnen Einheiten zu. Daraus ergibt sich die Abrechnungsspitze je Einheit – als Nachzahlung oder Guthaben.

Einzelabrechnung vertiefen
Stichtag

Vermögensbericht

Wie ist die Gemeinschaft zum Jahresende aufgestellt?

Er zeigt den Stand der Rücklagen, Konten sowie wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten zum Stichtag. So wird sichtbar, wie die Gemeinschaft zum Jahresende wirtschaftlich aufgestellt ist.

Vermögensbericht vertiefen
Ausblick

Wirtschaftsplan

Welche Kosten und Vorschüsse werden für das Folgejahr geplant?

Er bündelt die erwarteten Einnahmen, Ausgaben und Rücklagenzuführungen für das Folgejahr. Daraus werden die laufenden Hausgeldvorschüsse je Einheit abgeleitet.

Wirtschaftsplan vertiefen

Jahresabrechnung und Einzelabrechnungen

Die Jahresabrechnung zeigt die Gesamtsicht der WEG: Was wurde im Wirtschaftsjahr tatsächlich eingenommen und ausgegeben? Die Einzelabrechnungen übersetzen dieses Ergebnis auf die einzelnen Einheiten.

Jahresabrechnung: Gesamtsicht der WEG

  • tatsächliche Einnahmen und Ausgaben
  • Kostenarten und Verteilungsgrundlagen
  • Kontobewegungen der Gemeinschaft
  • Entwicklung der Erhaltungsrücklage im Wirtschaftsjahr
  • Grundlage für die Ermittlung der Kostenanteile je Einheit

Einzelabrechnungen: Eigentümersicht

  • individueller Kostenanteil
  • beschlossene Soll-Vorschüsse
  • Zuordnung nach den geltenden Verteilerschlüsseln
  • Nachzahlung oder Guthaben
  • Abrechnungsspitze je Einheit

Abrechnungsspitze

Die Abrechnungsspitze ergibt sich aus dem Vergleich des individuellen Kostenanteils mit den beschlossenen Soll-Vorschüssen.

Beispielrechnung
Kostenanteil eines Eigentümers 1.450 €
Beschlossene Soll-Vorschüsse −1.300 €
Ergebnis: Nachzahlung 150 €

Wichtig: Der Zahlungsstand beantwortet eine andere Frage: Welche Vorschüsse tatsächlich geleistet wurden. Er ist nicht automatisch identisch mit der Abrechnungsspitze.

Vermögensbericht der WEG

Der Vermögensbericht zeigt nicht, wie Kosten auf einzelne Eigentümer verteilt werden. Er hält fest, welche Rücklagen und wesentlichen Vermögenspositionen die Gemeinschaft zum Stichtag hat.

Die Funktion des Vermögensberichts

Der Vermögensbericht ergänzt Jahresabrechnung und Einzelabrechnungen um eine Bestandsaufnahme zum Stichtag. Er hält insbesondere den Stand der Erhaltungsrücklage und weiterer beschlossener Rücklagen sowie die wesentlichen Bestandteile des Gemeinschaftsvermögens fest.

Typische Inhalte

  • Stand der Erhaltungsrücklage
  • weitere beschlossene Rücklagen
  • Kontenstände und sonstige wesentliche Vermögensgegenstände
  • relevante Forderungen und Verbindlichkeiten
Vermögensbericht vertiefen

Wirtschaftsplan der WEG: Planung für das Folgejahr.

Der Wirtschaftsplan bündelt die erwarteten Einnahmen und Ausgaben sowie die geplanten Zuführungen zu Rücklagen für das kommende Jahr. Er bildet die Grundlage für die laufenden Hausgeldvorschüsse der Eigentümer.

Der Wirtschaftsplan als Grundlage

Im Wirtschaftsplan werden die voraussichtlichen laufenden Kosten der Gemeinschaft, erwartete Einnahmen und geplante Zuführungen zu Rücklagen zusammengeführt. Auf Grundlage der geltenden Verteilerschlüssel werden daraus die Vorschüsse für die einzelnen Einheiten abgeleitet. So entsteht eine nachvollziehbare Planungsgrundlage für die laufenden Zahlungen und die Finanzierung gemeinschaftlicher Aufgaben im Folgejahr.

Wie entsteht das Hausgeld?
  1. Geplante Einnahmen, Kosten und Rücklagenzuführungen Zum Beispiel erwartete Einnahmen, laufende Bewirtschaftungskosten, Verträge und geplante Rücklagenzuführungen.
  2. Verteilung auf die einzelnen Einheiten Die erwarteten Beträge werden nach den geltenden Verteilerschlüsseln den einzelnen Einheiten zugeordnet.
  3. Beschlossene Vorschüsse je Einheit Aus den Einzelwirtschaftsplänen ergeben sich die Vorschläge je Einheit. Verbindlich werden die laufenden Vorschüsse durch den Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

Ein realistischer Wirtschaftsplan reduziert das Risiko späterer Nachzahlungen. Werden erwartete Kosten oder Rücklagenzuführungen zu niedrig angesetzt, kann der individuelle Kostenanteil später über den beschlossenen Soll-Vorschüssen liegen. Unvorhersehbare Entwicklungen bleiben davon unberührt.

Welche Unterlagen braucht Ihre WEG für die Abrechnung?

Für eine nachvollziehbare Aufbereitung von Jahresabrechnung, Einzelabrechnungen, Vermögensbericht und Wirtschaftsplan braucht es vollständige und nachvollziehbare Unterlagen. Sie helfen dabei, Kosten, Rücklagen, Vorschüsse und besondere Sachverhalte richtig einzuordnen.

Kontoauszüge und Zahlungsübersichten

Für nachvollziehbare Kontobewegungen, Hausgeldzahlungen und Kontenstände zum Stichtag.

  • Kontobewegungen und Kontostände
  • Hausgeldzahlungen und offene Beträge
  • Überweisungen, Lastschriften und Umbuchungen

Rechnungen und Belege

Für laufende Kosten, Dienstleistungen und
Instandhaltungsmaßnahmen.

  • Rechnungen von Dienstleistern
  • Versicherungen und Instandhaltung
  • Verträge und wiederkehrende Kosten

Verteilungsgrundlagen und Beschlüsse

Für die Zuordnung von Kosten, Vorschüssen und Rücklagen nach den für die Gemeinschaft geltenden Regelungen.

  • Geltende Verteilerschlüssel
  • Beschlüsse zu Rücklagen und Sonderregelungen
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Besondere Sachverhalte

Für besondere Fälle, die zusätzliche Angaben oder Unterlagen über die laufenden Buchungen hinaus erfordern.

  • Eigentümerwechsel und relevante Stichtage
  • Sonderumlagen und Darlehen
  • Vorjahresstände und weitere Sonderfälle

Unterlagen-Checkliste ansehen

Die Checkliste zeigt, welche Dokumente regelmäßig benötigt werden und welche Angaben nur bei besonderen Sachverhalten relevant sind.

Fragen zur WEG-Abrechnung

Auf dieser Seite werden vier Perspektiven unterschieden: Jahresabrechnung, Einzelabrechnungen, Vermögensbericht und Wirtschaftsplan. Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Rückblick auf das vergangene Jahr, Eigentümersicht, Bestandsaufnahme zum Stichtag und Planung für das Folgejahr.
Die Jahresabrechnung zeigt Einnahmen und Ausgaben der gesamten Gemeinschaft im abgeschlossenen Wirtschaftsjahr. Die Einzelabrechnungen zeigen, welcher Anteil davon auf die einzelnen Einheiten entfällt und ob sich daraus eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergibt.
Die Abrechnungsspitze ist die Differenz zwischen dem individuellen Kostenanteil und den beschlossenen Soll-Vorschüssen. Liegt der Kostenanteil über den Soll-Vorschüssen, ergibt sich eine Nachzahlung; liegt er darunter, entsteht ein Guthaben. Der tatsächliche Zahlungsstand ist davon getrennt zu betrachten.
Der Vermögensbericht informiert über Rücklagen, Konten sowie die wesentlichen Bestandteile des Gemeinschaftsvermögens zum Ende des Kalenderjahres. Er ist jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen. Für den Vermögensbericht selbst sieht § 28 Absatz 4 WEG keine gesonderte Beschlussfassung vor.
Der Wirtschaftsplan enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Kalenderjahr. Auf seiner Grundlage beschließen die Wohnungseigentümer die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den vorgesehenen Rücklagen. Beschlussgegenstand sind damit die Vorschüsse – umgangssprachlich häufig Hausgeld – nicht der Wirtschaftsplan als solcher. Erst die Jahresabrechnung bildet später die Grundlage für Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse.
Benötigt werden typischerweise Kontoauszüge, Rechnungen und Belege, Zahlungsübersichten, Teilungserklärung und Verteilerschlüssel, relevante Beschlüsse sowie Angaben zu Eigentümerwechseln, Rücklagen, Darlehen oder Sonderumlagen.
Ja. Eine selbstverwaltete WEG kann die fachliche Aufbereitung ihres Abrechnungspakets auf Basis ihrer Unterlagen einem spezialisierten Dienstleister übertragen. Entscheidungen, Beschlüsse und die laufende Organisation bleiben bei der Gemeinschaft.
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