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WEG-Jahresabrechnung prüfen: Schritt für Schritt nachvollziehen

Die Jahresabrechnung zeigt, was Ihre WEG im abgelaufenen Wirtschaftsjahr tatsächlich eingenommen und ausgegeben hat. Diese Seite führt Sie durch die zentralen Prüfbereiche und zeigt, welche Fragen Sie vor der Beschlussfassung klären sollten.

Die Prüfung in vier Punkten

Was wird geprüft – und worüber beschließt die WEG?

Die Jahresabrechnung zeigt die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Wirtschaftsjahres. Anders als der Wirtschaftsplan blickt sie zurück: Maßgeblich sind die tatsächlich geflossenen Beträge.

Wichtig für die Einordnung: Die Eigentümerversammlung beschließt nicht das Zahlenwerk selbst, sondern auf seiner Grundlage über Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Eine nachvollziehbare Abrechnung ist die Voraussetzung dafür, dass dieser Beschluss auf solider Grundlage gefasst werden kann. Mehr zum Zusammenspiel der vier Bestandteile: WEG-Abrechnung einfach erklärt.

Prüfbereich Zeigt Zentrale Prüffrage
Gesamtabrechnung Tatsächliche Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft Sind die Zahlungsflüsse des Jahres vollständig und verständlich dargestellt?
Einzelabrechnungen Anteil und Abrechnungsergebnis je Einheit Leiten sich die Anteile über die Verteilerschlüssel nachvollziehbar aus der Gesamtabrechnung her?
Entwicklung der Erhaltungsrücklage Anfangsbestand, Zuführungen, Entnahmen, Endbestand Geht die Kette rechnerisch auf – und knüpft der Anfangsbestand nachvollziehbar an den Endbestand des Vorjahres an?
Entwicklung der Bankkonten Anfangs- und Endbestände der Konten der Gemeinschaft Sind die Konten nachvollziehbar dargestellt und Unterschiede zwischen Kontostand und Abrechnung erläutert?

Merksatz: Die vier Prüfbereiche bieten eine hilfreiche Struktur zum Nachvollziehen. Aufbau und Bezeichnungen können je nach WEG und verwendeter Software abweichen, ohne dass dies allein auf einen Fehler hindeutet.

So kann eine Jahresabrechnung aussehen

Vereinfachte Musteransicht. Aufbau, Detailtiefe und Bezeichnungen können je nach WEG, Unterlagenlage und eingesetzter Software abweichen.

Die Jahresabrechnung in sieben Schritten nachvollziehen

Vor der Beschlussfassung soll der Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung prüfen und mit einer Stellungnahme versehen. Grundlage ist § 29 WEG. Die Prüftiefe richtet sich nach Umfang, Auffälligkeiten und Komplexität der Abrechnung. Die folgenden sieben Schritte helfen Beiräten und Eigentümern, die Abrechnung strukturiert nachzuvollziehen.

Bei Auffälligkeiten gezielt nachfragen

Nicht jede Abweichung weist auf einen Fehler hin. Hilfreich ist eine konkrete Frage, die sich anhand von Erläuterungen und Unterlagen prüfen lässt.

Wie hängt die Jahresabrechnung mit den anderen Dokumenten zusammen?

Die Jahresabrechnung blickt zurück auf das abgelaufene Jahr. Einzelabrechnung und Vermögensbericht ordnen auf dieser Grundlage ein, was das für die einzelne Einheit und den Vermögensstand der Gemeinschaft bedeutet; der Wirtschaftsplan nutzt sie als Ausgangspunkt für die Planung des kommenden Jahres.

Dokument Kurz erklärt Zeitbezug Kernfrage Ratgeber
Jahresabrechnung Rückblick auf Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft. Rückblick auf das abgelaufene Jahr Was wurde tatsächlich eingenommen und ausgegeben? Aktuelle Seite
Einzelabrechnung Ergebnis und Abrechnungspositionen je Einheit. Rückblick je Einheit Was bedeutet das Ergebnis für den einzelnen Eigentümer? Ratgeber ansehen
Vermögensbericht Bestandssicht auf Rücklagen und Gemeinschaftsvermögen. Stichtag zum Jahresende Wie steht die Gemeinschaft wirtschaftlich da? Ratgeber ansehen
Wirtschaftsplan Planung der Vorschüsse und Rücklagenzuführungen. Vorschau auf das kommende Jahr Welche Vorschüsse sind im kommenden Jahr zu zahlen? Ratgeber ansehen

Einen Gesamtüberblick über alle Bausteine bietet der Ratgeber WEG-Abrechnung einfach erklärt.

Häufige Fragen zur Prüfung der WEG-Jahresabrechnung

Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Die Jahresabrechnung bildet dafür die nachvollziehbare Grundlage und enthält darüber hinaus die Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres.
Der Verwaltungsbeirat soll Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung prüfen und mit einer Stellungnahme versehen. Im Mittelpunkt stehen vor allem Vollständigkeit, auffällige Abweichungen, nachvollziehbare Verteilerschlüssel und eine nachvollziehbare Unterlagenlage. Auch Eigentümer können die Abrechnung selbst nachvollziehen und Fragen dazu stellen.
Eigentümer können Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Für die Prüfung sind insbesondere Kontoauszüge, Belege, Rechnungen, Verträge, Beschlüsse und frühere Abrechnungen hilfreich, soweit sie für die betreffende Position relevant sind.
Die Abrechnungsspitze vergleicht den individuellen Kostenanteil mit den beschlossenen Soll-Vorschüssen. Der Zahlungsstand beantwortet dagegen die Frage, welche Vorschüsse tatsächlich geleistet wurden. Beide Werte können voneinander abweichen und sollten getrennt betrachtet werden.
Notieren Sie die betroffene Position und formulieren Sie konkret, was unklar ist. Fragen Sie zunächst nach einer Erläuterung und sehen Sie, soweit erforderlich, die zugehörigen Unterlagen ein. Bleibt ein Punkt offen, kann er vorab oder in der Eigentümerversammlung gezielt angesprochen werden.
Nein, eine vollständige Prüfung aller Belege ist in der Praxis meist nicht erforderlich. Sinnvoll ist eine Stichprobe bei größeren oder auffälligen Positionen: ob ein Originalbeleg vorliegt, der Betrag mit Buchung und Kontoauszug übereinstimmt und die Position zu einem bestehenden Vertrag passt. Fällt dabei etwas auf, kann die Stichprobe gezielt erweitert werden.
Nein. WEG Zahlenwerk erstellt vereinbarte Abrechnungsunterlagen auf Basis der bereitgestellten Daten. Die Prüfung bereits vorliegender fremder Abrechnungen, Rechtsberatung und Anfechtungsberatung gehören nicht zum Leistungsumfang. Für eine künftig extern erstellte Abrechnung ist das Abrechnungspaket der passende Weg.
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