Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen von WEG Zahlenwerk
Stand: Juli 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von:
WEG Zahlenwerk
Inhaberin: Mihaela Graetz
Heulandhagen 1
21035 Hamburg
Deutschland
E-Mail: info@weg-zahlenwerk.de
Website: weg-zahlenwerk.de
1.2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von WEG Zahlenwerk gegenüber Auftraggebern im Zusammenhang mit der Erstellung von WEG-Jahresabrechnungen, Einzelabrechnungen, Wirtschaftsplänen, Auswertungen, Analysen, Reports und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WEG Zahlenwerk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.4 Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
1.5 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
Auftraggeber jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Gemeinschaft, die WEG Zahlenwerk mit einer Leistung beauftragt. Bei selbstverwalteten WEGs soll dies regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sein, vertreten durch eine hierzu befugte Person.
WEG eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder eine vergleichbare Eigentümergemeinschaft, für die eine Abrechnung, ein Wirtschaftsplan, eine Auswertung oder ein Report erstellt werden soll.
Unterlagen alle vom Auftraggeber bereitgestellten Dokumente, Daten, Belege, Beschlüsse, Verträge, Kontoauszüge, Abrechnungen, Stammdaten, Umlageschlüssel und sonstigen Informationen.
Arbeitsergebnis die von WEG Zahlenwerk erstellten Abrechnungen, Einzelabrechnungen, Wirtschaftspläne, Auswertungen, Analysen, Reports, Tabellen, PDF-Dateien oder sonstigen Ergebnisdokumente.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Allgemeiner Leistungsumfang
WEG Zahlenwerk erbringt Dienstleistungen im Bereich der Erstellung, Aufbereitung und Analyse von WEG-bezogenen Abrechnungs- und Planungsunterlagen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Erstellung von WEG-Jahresabrechnungen
- Erstellung von Einzelabrechnungen für einzelne Einheiten
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- zahlenbasierte Auswertungen und Analysen
- Kostenentwicklungs- und Ausreißeranalysen
- Rücklagen- und Risiko-Checks
- Hausgeld-Stabilitätschecks
- erläuternde Zusammenfassungen oder Reports
- Belegaufbereitung, Digitalisierung und Strukturierung, soweit ausdrücklich vereinbart
Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.
2.2 Spezialisierter Abrechnungsdienstleister ohne Verwalterrolle
WEG Zahlenwerk ist ein spezialisierter Dienstleister für Abrechnung, Planung und zahlenbasierte Auswertung von WEG-Unterlagen.
Die Leistung erfolgt ohne Verwalterrolle und ohne Verwalterstellung im Sinne des Wohnungseigentumsrechts.
2.3 Nicht geschuldete Verwaltertätigkeiten
Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere:
- die organschaftliche oder rechtsgeschäftliche Vertretung der WEG nach außen
- die Bestellung oder Tätigkeit als WEG-Verwalter
- die Führung von WEG-Konten
- Zahlungsverkehr, Mahnwesen oder Inkasso
- die Beauftragung, Auswahl oder Überwachung von Dienstleistern, Handwerkern oder Versorgern
- den Abschluss, die Kündigung oder Änderung von Verträgen für die WEG
- die Einberufung, Leitung oder Protokollierung von Eigentümerversammlungen
- die Beschlussfassung oder Umsetzung von Beschlüssen
- die operative Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- die laufende Eigentümerkommunikation als Verwalter
Entscheidungen, Beschlüsse, Zahlungen, Beauftragungen und sonstige Verwaltungsmaßnahmen bleiben ausschließlich Sache der WEG, ihrer Eigentümer, ihres Verwalters oder der hierzu bevollmächtigten Personen.
2.4 Keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung
WEG Zahlenwerk erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Prüfung im Sinne einer rechts- oder steuerberatenden Berufstätigkeit.
Die Leistungen von WEG Zahlenwerk beschränken sich auf die rechnerische, strukturelle, organisatorische und zahlenbasierte Aufbereitung der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen.
Rechtliche oder steuerliche Fragen, insbesondere zur Wirksamkeit von Beschlüssen, zur Anfechtung von Abrechnungen, zur Auslegung von Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen oder Verträgen sowie zu steuerlichen Folgen, sind durch entsprechend qualifizierte Berufsträger zu prüfen.
2.5 Keine Erfolgsgarantie
WEG Zahlenwerk schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistung auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
Insbesondere übernimmt WEG Zahlenwerk keine Garantie dafür, dass:
- die Abrechnung durch eine Eigentümerversammlung beschlossen wird
- einzelne Eigentümer, Mieter, Verwalter, Gerichte, Behörden, Steuerberater oder sonstige Dritte das Arbeitsergebnis anerkennen
- bestimmte Einsparungen, Rückzahlungen oder Hausgeldanpassungen erzielt werden
- spätere rechtliche oder steuerliche Prüfungen zu demselben Ergebnis gelangen
3. Nicht geschuldete Prüfungen und ausgeschlossene Leistungen
3.1 Keine abschließende rechtliche Prüfung
WEG Zahlenwerk prüft nicht abschließend die rechtliche Wirksamkeit, Auslegung oder Anfechtbarkeit von:
- Beschlüssen der WEG
- Teilungserklärungen
- Gemeinschaftsordnungen
- Mietverträgen
- Verwalterverträgen
- Vollmachten
- Dienstleistungs- oder Versorgungsverträgen
- sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen
Soweit WEG Zahlenwerk offensichtliche Unklarheiten, Widersprüche oder Plausibilitätsprobleme erkennt, kann WEG Zahlenwerk den Auftraggeber hierauf hinweisen. Eine rechtliche Bewertung oder Beratung ist damit nicht verbunden.
3.2 Keine technische Verbrauchsprüfung
WEG Zahlenwerk prüft nicht, ob Verbrauchswerte, Zählerstände, Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler oder sonstige technische Messwerte korrekt erfasst, technisch ordnungsgemäß ermittelt oder fehlerfrei ausgelesen wurden.
WEG Zahlenwerk darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellten Verbrauchswerte zutreffend sind, sofern keine offensichtlichen Widersprüche erkennbar sind.
3.3 Keine Wirtschaftlichkeitsprüfung, sofern nicht gesondert vereinbart
WEG Zahlenwerk prüft nicht, ob einzelne Kosten, Dienstleisterpreise, Versorgungsverträge, Versicherungsbeiträge, Wartungsverträge oder sonstige Ausgaben marktüblich, wirtschaftlich zweckmäßig oder optimierungsfähig sind, sofern dies nicht ausdrücklich als Analyse- oder Zusatzleistung vereinbart wurde.
3.4 Keine Belegeinsicht bei Dritten
WEG Zahlenwerk ist nicht verpflichtet, Belege, Kontoauszüge, Verträge, Auskünfte oder sonstige Informationen bei Verwaltern, Dienstleistern, Banken, Versorgern, Mietern, Eigentümern oder sonstigen Dritten einzuholen.
Die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen obliegt dem Auftraggeber.
4. Vertragsschluss
4.1 Anfrage durch den Auftraggeber
Die auf der Website genannten Festpreise gelten für die dort beschriebenen Standardfälle. Die Darstellung der Leistungen und Preise stellt jedoch noch kein rechtlich verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage.
Der Auftraggeber kann über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg eine Anfrage stellen.
4.2 Angebot durch WEG Zahlenwerk
Auf Grundlage der Anfrage und einer kurzen Erstprüfung kann WEG Zahlenwerk ein schriftliches Festpreisangebot erstellen.
Das Angebot enthält insbesondere Angaben zu Auftraggeber und WEG, Einheitenzahl, Abrechnungsjahr, Leistungsumfang, Vergütung, Zahlungsbedingungen, voraussichtlichem Ablauf, erforderlichen Unterlagen und etwaigen Zusatzleistungen.
WEG Zahlenwerk ist nicht verpflichtet, eine Anfrage anzunehmen oder ein Angebot abzugeben.
4.3 Ablehnung von Aufträgen
WEG Zahlenwerk behält sich ausdrücklich vor, Aufträge im Einzelfall ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine Ablehnung kommt insbesondere in Betracht bei:
- unvollständiger Unterlagenlage
- unklarer oder streitiger Beschlusslage
- laufenden Anfechtungen oder rechtlichen Streitigkeiten
- fehlender oder unzureichender Datenqualität
- ungewöhnlich komplexen Kostenverteilungen
- Anfragen außerhalb des angebotenen Leistungsbereichs
- Anfragen, bei denen Rechts- oder Steuerberatung im Vordergrund steht
4.4 Annahme des Angebots
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von WEG Zahlenwerk ausdrücklich in Textform annimmt.
Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, über ein Formular, durch elektronische Bestätigung oder durch sonstige Erklärung in Textform erfolgen.
Eine Anfrage, das Übersenden von Unterlagen oder eine automatische Eingangsbestätigung führt allein noch nicht zum Vertragsschluss.
4.5 Vertragsinformationen
WEG Zahlenwerk übersendet dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot und damit vor dessen Annahme die wesentlichen Vertragsinformationen, insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Zahlungsbedingungen, diese AGB und gegebenenfalls die gesetzlich erforderlichen Widerrufsinformationen, in Textform.
Eine darüber hinausgehende Speicherung eines Vertragstextes, der dem Auftraggeber über die Website dauerhaft zugänglich ist, erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.6 Elektronische Kommunikation
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation im Zusammenhang mit Anfrage, Angebot, Vertrag, Unterlagenübergabe, Rückfragen, Arbeitsergebnissen und Rechnungen grundsätzlich elektronisch erfolgt, insbesondere per E-Mail, Upload-Link, Download-Link oder über andere digitale Kommunikationswege.
Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Vollständige und richtige Angaben
Der Auftraggeber ist verpflichtet, WEG Zahlenwerk alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, aktuell, lesbar und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- relevante Beschlüsse der WEG
- Eigentümerliste und Einheitenübersicht
- Miteigentumsanteile, Wohnflächen, Nutzflächen oder sonstige Verteilungsgrundlagen
- geltende Umlageschlüssel
- Hausgeldzahlungen, Sollstellungen und Zahlungseingänge
- Kontoauszüge
- Rechnungen, Belege und Verträge
- Vorjahresabrechnungen
- Angaben zu Rücklagen, Sonderumlagen und Abgrenzungen
- Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsdaten, soweit relevant
- sonstige für die Abrechnung oder Planung erforderliche Informationen
5.2 Verantwortung für Daten- und Unterlagenqualität
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die bereitgestellten Unterlagen vollständig, zutreffend, geordnet und für die vereinbarte Leistung geeignet sind.
WEG Zahlenwerk prüft die Unterlagen auf erkennbare Lücken und Plausibilität, übernimmt jedoch keine Garantie für deren tatsächliche Vollständigkeit oder Richtigkeit. WEG Zahlenwerk darf grundsätzlich von der Richtigkeit der übermittelten Daten ausgehen, soweit bei der vereinbarten Prüfung keine Widersprüche oder Unklarheiten erkennbar sind.
5.3 Mindestanforderungen an digitale Unterlagen
Digitale Unterlagen sind grundsätzlich in lesbarer Qualität und in einem üblichen Dateiformat bereitzustellen, insbesondere als PDF, Excel-, CSV- oder Bilddatei.
Soweit nicht anders vereinbart, sollen Belege möglichst einzeln, vollständig, lesbar und eindeutig zuordenbar übermittelt werden.
Sammeldateien, unsortierte Belege, unvollständige Scans, abfotografierte Unterlagen, doppelte Dateien oder gemischte Abrechnungsjahre können zu Mehraufwand führen.
5.4 Pflicht zur unverzüglichen Rückmeldung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rückfragen von WEG Zahlenwerk innerhalb angemessener Frist zu beantworten und fehlende Informationen oder Unterlagen unverzüglich nachzureichen.
Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder unklare Rückmeldungen des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend.
5.5 Prüfung der Arbeitsergebnisse
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von WEG Zahlenwerk übermittelten Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige offensichtliche Fehler, Unklarheiten oder Änderungswünsche innerhalb der vereinbarten Rückmeldefrist mitzuteilen.
Soweit keine andere Frist vereinbart ist, beträgt die Rückmeldefrist 14 Kalendertage ab Zugang des Arbeitsergebnisses.
6. Unterlagenübergabe, Upload und postalische Unterlagen
6.1 Digitale Unterlagenübergabe
Die Unterlagenübergabe erfolgt grundsätzlich digital, insbesondere per E-Mail, Upload-Link, Cloud-Upload oder einem sonstigen von WEG Zahlenwerk bereitgestellten Übermittlungsweg.
6.2 Upload-Link
Soweit WEG Zahlenwerk dem Auftraggeber einen Upload-Link bereitstellt, darf dieser ausschließlich für die Übermittlung der für den Auftrag erforderlichen Unterlagen verwendet werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Upload-Link vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
6.3 Keine unnötigen Daten
Der Auftraggeber soll nur solche Unterlagen und personenbezogenen Daten übermitteln, die für die Anfrage, Angebotserstellung, Vertragsdurchführung oder beauftragte Leistung erforderlich sind.
6.4 Risiko der digitalen Übermittlung
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige, vollständige und technisch ordnungsgemäße Übermittlung der Unterlagen verantwortlich.
WEG Zahlenwerk ist nicht verantwortlich für Übermittlungsfehler, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
6.5 Papierkopien nach vorheriger Vereinbarung
Eine postalische Übergabe ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und ausschließlich in Form von Kopien zulässig. Originaldokumente verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Zusendung und wählt nach Möglichkeit einen nachverfolgbaren Versandweg.
WEG Zahlenwerk protokolliert Eingangszustand, Dokumentgruppen und Seitenzahl der vereinbarungsgemäß eingegangenen Papierkopien und digitalisiert sie im vereinbarten Umfang.
6.6 Bestätigung und Vernichtung von Papierkopien
Der Auftraggeber erhält nach Digitalisierung die Dateien oder eine Inhaltsübersicht und bestätigt Vollständigkeit sowie Lesbarkeit ausdrücklich. Die fachliche Bearbeitung beginnt erst nach dieser Bestätigung.
Die Papierkopien werden anschließend innerhalb von etwa fünf Arbeitstagen sicher vernichtet. Eine Rücksendung oder dauerhafte Archivierung ist nicht geschuldet.
Unangekündigt übersandte Originale werden gesondert gesichert. Rücksendung, Kosten und weiterer Umgang werden vorab in Textform abgestimmt; eine Vernichtung erfolgt nicht ohne ausdrückliche Weisung.
6.7 Unsortierte oder mangelhafte Unterlagen
Die Bearbeitung von unsortierten digitalen Unterlagen, Sammeldateien, schlecht lesbaren Dokumenten, abfotografierten Belegen, gemischten Abrechnungsjahren oder sonstigen nicht standardisierten Unterlagen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
WEG Zahlenwerk kann hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangen.
7. Bearbeitung, Fristen und Leistungsänderungen
7.1 Beginn der Bearbeitung
Die Bearbeitung beginnt grundsätzlich erst, wenn:
- der Vertrag zustande gekommen ist
- die erforderlichen Unterlagen vollständig oder in einem bearbeitbaren Umfang vorliegen
- vereinbarte Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen eingegangen sind, soweit vereinbart
- offene Rückfragen geklärt sind
- bei Papierkopien die Digitalisierung ausdrücklich bestätigt wurde
- erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und Weisungen vorliegen
- bei einem gewünschten Beginn während einer Widerrufsfrist die gesetzlich erforderlichen Erklärungen vorliegen
7.2 Bearbeitungszeiten
Angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Sie setzen voraus, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig, lesbar und geordnet vorliegen und vereinbarte Zahlungen geleistet wurden.
Bearbeitungszeiten können sich insbesondere verlängern, wenn Unterlagen fehlen, Rückfragen offen sind, Sonderfälle auftreten, Unterlagen nachgereicht werden oder der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt.
7.3 Änderungswünsche und Erweiterungen
Nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen sind nur geschuldet, wenn WEG Zahlenwerk diese annimmt.
WEG Zahlenwerk kann für Änderungswünsche, zusätzliche Auswertungen, geänderte Datenstände, weitere Korrekturschleifen oder nachträgliche Umstellungen eine zusätzliche Vergütung verlangen.
7.4 Sonderfälle
Sonderfälle, insbesondere unklare Beschlusslagen, widersprüchliche Unterlagen, laufende Streitigkeiten, Anfechtungssituationen, erhebliche Datenlücken oder außergewöhnlich komplexe Kostenverteilungen, können eine gesonderte Prüfung, ein angepasstes Angebot oder die Ablehnung des Auftrags erforderlich machen.
8. Arbeitsergebnisse und Nutzung
8.1 Form der Arbeitsergebnisse
WEG Zahlenwerk liefert Arbeitsergebnisse grundsätzlich digital, insbesondere als PDF-Datei, Excel-Datei, CSV-Datei oder in einem sonstigen vereinbarten Format.
Ein Anspruch auf Lieferung in einem bestimmten Dateiformat besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.2 Inhalt der Arbeitsergebnisse
Der konkrete Inhalt der Arbeitsergebnisse richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
Bei einer WEG-Jahresabrechnung können insbesondere Gesamtabrechnung, Einzelabrechnungen, Kostenübersichten, Rücklagenübersichten, Hausgeldübersichten und erläuternde Hinweise enthalten sein.
Bei einem Wirtschaftsplan können insbesondere geplante Kosten, Umlageschlüssel, Hausgeldvorschläge, Rücklagenzuführungen und Annahmen für das Folgejahr enthalten sein.
8.3 Verwendung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck verwenden, insbesondere zur internen Vorbereitung, Abstimmung, Beschlussfassung oder Information innerhalb der betreffenden WEG.
Eine Weitergabe an Eigentümer, Beiräte, Verwalter, Steuerberater, Rechtsberater oder sonstige mit der WEG befasste Personen ist zulässig, soweit dies dem vereinbarten Zweck entspricht.
8.4 Keine öffentliche Weiterverwendung
Eine Veröffentlichung, kommerzielle Weiterverwertung, Bearbeitung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger Zustimmung von WEG Zahlenwerk zulässig, soweit nicht gesetzliche Rechte entgegenstehen.
9. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
9.1 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro.
9.2 Kleinunternehmerregelung
Sofern WEG Zahlenwerk die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
In diesem Fall enthält die Rechnung einen entsprechenden Hinweis.
9.3 Vergütung unabhängig von Nutzung oder Beschlussfassung
Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob und in welcher Weise der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse verwendet, ob die WEG hierüber beschließt oder ob Dritte das Arbeitsergebnis akzeptieren.
Die Vergütung ist auch dann geschuldet, wenn sich auf Grundlage der Bearbeitung ergibt, dass bestimmte gewünschte Ergebnisse, Annahmen oder Erwartungen des Auftraggebers nicht bestätigt werden können.
9.4 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Digitalisierung vorab abgestimmter Papierkopien
- Sortierung und Aufbereitung unsortierter Unterlagen
- Aufteilung von Sammeldateien
- Bereinigung von Duplikaten
- separate Garagen- oder Stellplatzabrechnungen
- zusätzliche Korrekturschleifen
- zusätzliche Auswertungen oder Reports
- nachträgliche Änderungen aufgrund neuer oder korrigierter Unterlagen
- besondere Eilbearbeitung, soweit angeboten
- postalischer Versand, soweit vereinbart
Zusatzleistungen und ihre Vergütung werden vor Beginn ausdrücklich vereinbart. Für denselben Aufwandsauslöser erfolgt keine doppelte Berechnung.
9.5 Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
WEG Zahlenwerk kann Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder vollständige Zahlung vor Auslieferung des Arbeitsergebnisses verlangen, sofern dies vereinbart wurde.
9.6 Zurückbehaltungsrecht vor Auslieferung
WEG Zahlenwerk kann die Bearbeitung oder Auslieferung von Arbeitsergebnissen von der vollständigen Zahlung fälliger Vergütungen abhängig machen, sofern nichts anderes vereinbart wurde und dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
9.7 Zahlungsverzug
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist WEG Zahlenwerk berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
WEG Zahlenwerk ist außerdem berechtigt, die weitere Bearbeitung oder Auslieferung von Arbeitsergebnissen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
9.8 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Korrekturen, Rückfragen und Reklamationen
10.1 Korrekturschleife
Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Korrekturschleife im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.
Eine Korrekturschleife umfasst die möglichst in einer Rückmeldung zusammengefassten Hinweise des Auftraggebers, deren Prüfung, die Anpassung des Arbeitsergebnisses auf Grundlage der bereits rechtzeitig bereitgestellten Unterlagen sowie die erneute digitale Auslieferung des angepassten Arbeitsergebnisses.
Eigene Fehler von WEG Zahlenwerk werden kostenfrei berichtigt und zählen nicht als zusätzliche Korrekturschleife.
10.2 Weitere Korrekturen
Weitere Korrekturschleifen, wiederholte Änderungswünsche oder Anpassungen aufgrund nachträglich eingereichter, geänderter oder zuvor fehlender Unterlagen können gesondert berechnet werden.
10.3 Keine kostenfreie Korrektur bei fehlerhaften Eingangsdaten
Korrekturen, die erforderlich werden, weil der Auftraggeber unrichtige, unvollständige, verspätete oder widersprüchliche Unterlagen bereitgestellt hat, gelten grundsätzlich als Zusatzleistung, sofern WEG Zahlenwerk den Fehler nicht zu vertreten hat.
10.4 Rückmeldefrist
Offensichtliche Fehler oder Unklarheiten sind für die enthaltene Korrekturschleife innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Arbeitsergebnisses möglichst in einer Rückmeldung mitzuteilen, soweit keine andere Frist vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Frist kann WEG Zahlenwerk weitere Änderungen als Zusatzleistung behandeln. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
11. Verantwortung für Beschlüsse, Umlageschlüssel und Grundlagen
11.1 Bereitstellung der maßgeblichen Grundlagen
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung der maßgeblichen rechtlichen, tatsächlichen und rechnerischen Grundlagen, insbesondere Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlüsse, Umlageschlüssel, Eigentümerdaten, Flächenangaben, Verbrauchsdaten, Zahlungsdaten und Vorjahreswerte.
11.2 Keine rechtliche Prüfung der Wirksamkeit
WEG Zahlenwerk prüft nicht abschließend, ob Beschlüsse, Umlageschlüssel, Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen, Verträge oder sonstige Grundlagen rechtlich wirksam, anfechtbar oder auslegungsbedürftig sind.
11.3 Annahmen und Plausibilisierung
Soweit Unterlagen unklar oder unvollständig sind, kann WEG Zahlenwerk nach Abstimmung mit dem Auftraggeber mit Annahmen, Platzhaltern oder vorläufigen Werten arbeiten.
Solche Annahmen sind vom Auftraggeber zu prüfen und freizugeben.
WEG Zahlenwerk haftet nicht für Fehler, die auf vom Auftraggeber freigegebenen Annahmen, unvollständigen Grundlagen oder unzutreffenden Ausgangsdaten beruhen.
12. Einsatz technischer Systeme, Automatisierung und KI
12.1 Digitale Verarbeitung
WEG Zahlenwerk kann zur Bearbeitung von Anfragen, Unterlagen und Arbeitsergebnissen digitale Systeme einsetzen, insbesondere E-Mail-, Cloud-, Office-, Dokumentenverwaltungs-, Automatisierungs- und Analysewerkzeuge.
12.2 Automatisierungswerkzeuge
Zur strukturierten Bearbeitung können interne Automatisierungswerkzeuge eingesetzt werden, etwa zur Erfassung von Dateien, Zuordnung von Belegen, Verwaltung von Bearbeitungsständen, Vorbereitung von Auswertungen oder Erstellung von Arbeitsergebnissen.
12.3 KI-gestützte Unterstützung
WEG Zahlenwerk kann künftig KI-gestützte Systeme zur Unterstützung interner Bearbeitungs-, Strukturierungs-, Analyse- und Qualitätssicherungsprozesse einsetzen. Die Verarbeitung kann über ein lokal auf der eigenen VPS-Infrastruktur betriebenes Open-Source-Modell oder über einen zuvor vertraglich und datenschutzrechtlich geprüften externen KI-Dienst erfolgen.
Dies kann insbesondere die Extraktion von Informationen aus Dokumenten, die Klassifikation von Belegen, Plausibilitätsprüfungen, Zusammenfassungen oder vorbereitende Text- und Tabellenarbeiten betreffen.
Vor dem produktiven Einsatz werden der tatsächliche Datenfluss, erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, Unterauftragsverarbeiter, Speicher- und Trainingsausschlüsse, Löschregeln sowie gegebenenfalls Drittlandübermittlungen festgelegt und in der Datenschutzerklärung konkretisiert.
12.4 Menschliche Prüfung
KI-gestützte Ergebnisse dienen ausschließlich der internen Vorbereitung und Unterstützung.
Eine abschließende fachliche Freigabe oder Auslieferung von Arbeitsergebnissen erfolgt, soweit erforderlich, durch eine natürliche Person.
12.5 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit digitalen Systemen, Automatisierung und KI richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von WEG Zahlenwerk.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
13.1 Datenschutz
WEG Zahlenwerk verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die auf der Website abrufbar ist.
13.2 Daten Dritter
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an WEG Zahlenwerk berechtigt ist, soweit solche Daten in WEG-Unterlagen enthalten sind.
Hierzu können insbesondere Daten von Eigentümern, Bewohnern, Mietern, Dienstleistern, Handwerkern, Verwaltungsbeiräten oder sonstigen Beteiligten gehören.
13.3 Vertraulichkeit
WEG Zahlenwerk behandelt die im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich, gesetzlich erlaubt, gesetzlich vorgeschrieben oder vom Auftraggeber gestattet ist.
13.4 Auftragsverarbeitung
Soweit WEG Zahlenwerk im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet und hierfür ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, werden die Parteien eine entsprechende Vereinbarung schließen.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
14.1 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen oder Erlöschensgründe eingreifen.
14.2 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
WEG Zahlenwerk
Inhaberin: Mihaela Graetz
Heulandhagen 1
21035 Hamburg
Deutschland
E-Mail: info@weg-zahlenwerk.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
14.3 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
14.4 Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Haben Sie verlangt, dass WEG Zahlenwerk mit der Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, so haben Sie WEG Zahlenwerk einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie WEG Zahlenwerk von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
14.5 Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht kann bei einem Dienstleistungsvertrag vorzeitig erlöschen, wenn WEG Zahlenwerk die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
14.6 Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
WEG Zahlenwerk
Inhaberin: Mihaela Graetz
Heulandhagen 1
21035 Hamburg
Deutschland
E-Mail: info@weg-zahlenwerk.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am: ___________________________
Name des Verbrauchers: ___________________________
Anschrift des Verbrauchers: ___________________________
E-Mail-Adresse des Verbrauchers: ___________________________
Datum: ___________________________
Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier: ___________________________
15. Haftung
15.1 Haftung für eigene Pflichtverletzungen
WEG Zahlenwerk haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
15.2 Wesentliche Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WEG Zahlenwerk der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Keine Haftung für Eingangsdaten
WEG Zahlenwerk haftet nicht für Fehler, Schäden oder Nachteile, soweit diese durch unrichtige, unvollständige, widersprüchliche, verspätete oder nicht lesbare Unterlagen, Daten oder Informationen des Auftraggebers verursacht wurden und bei der vereinbarten Prüfung nicht erkennbar waren.
Dies gilt insbesondere für fehlerhafte Flächenangaben, Miteigentumsanteile, Umlageschlüssel, Beschlüsse, Eigentümerdaten, Zahlungsdaten, Verbrauchsdaten, Kontoauszüge, Belege, Vorjahreswerte oder sonstige Ausgangsdaten.
15.4 Keine Haftung für rechtliche oder steuerliche Bewertungen
WEG Zahlenwerk haftet nicht für rechtliche oder steuerliche Bewertungen, soweit solche nicht ausdrücklich geschuldet und berufsrechtlich zulässig erbracht wurden.
Rechtliche oder steuerliche Prüfungen sind durch entsprechend qualifizierte Berufsträger vorzunehmen.
15.5 Keine Haftung für Entscheidungen der WEG
WEG Zahlenwerk haftet nicht für eigenständige Beschlüsse, Entscheidungen, Zahlungen, Unterlassungen oder sonstige Maßnahmen der WEG, ihrer Eigentümer, Beiräte, Verwalter oder Vertreter, soweit der Schaden nicht auf einer Pflichtverletzung von WEG Zahlenwerk beruht.
15.6 Haftungsausschlüsse und gesetzliche Grenzen
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Dies betrifft insbesondere Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige Fälle, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.
15.7 Haftung für Erfüllungsgehilfen
Soweit die Haftung von WEG Zahlenwerk ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Dienstleister und Erfüllungsgehilfen von WEG Zahlenwerk.
16. Gewährleistung und Mängelrechte
16.1 Gesetzliche Rechte
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist.
16.2 Nachbesserung
Bei berechtigten Mängeln der vereinbarten Leistung ist WEG Zahlenwerk zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das Arbeitsergebnis aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder nachträglich geänderter Unterlagen angepasst werden muss.
16.3 Keine Mängel bei geänderten Grundlagen
Ändern sich nach Auslieferung des Arbeitsergebnisses die vom Auftraggeber bereitgestellten Grundlagen, etwa durch nachgereichte Belege, geänderte Beschlüsse, korrigierte Stammdaten, geänderte Verbrauchswerte oder abweichende rechtliche Einschätzungen, stellt dies keinen Mangel der ursprünglichen Leistung dar.
17. Urheberrechte und Nutzungsrechte
17.1 Rechte an Vorlagen und Strukturen
Vorlagen, Tabellenstrukturen, Berechnungslogiken, Textbausteine, Layouts, Reports, Checklisten, Prozessbeschreibungen und sonstige von WEG Zahlenwerk entwickelte Arbeitsmittel bleiben geistiges Eigentum von WEG Zahlenwerk, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
17.2 Nutzungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
17.3 Keine Weitergabe als eigene Vorlage
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Vorlagen, Tabellen, Berechnungsmodelle, Textbausteine oder sonstige Arbeitsmittel von WEG Zahlenwerk außerhalb des konkreten Auftrags als eigene Vorlage zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verkaufen, öffentlich bereitzustellen oder Dritten zur Weiterverwendung zu überlassen.
17.4 Website-Inhalte
Die auf der Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken, Logos, Layouts, Bilder, Downloads, Checklisten, FAQ-Inhalte, Ratgebertexte und sonstige Materialien, sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung außerhalb gesetzlicher Schranken bedarf der vorherigen Zustimmung von WEG Zahlenwerk.
18. Referenzen und Bewertungen
18.1 Bewertungen
WEG Zahlenwerk kann Auftraggeber nach Abschluss eines Auftrags um eine Bewertung oder ein Feedback bitten.
18.2 Referenznennung
Eine namentliche oder objektbezogene Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
18.3 Anonymisierte Erfahrungen
WEG Zahlenwerk darf allgemeine, anonymisierte Erfahrungen aus Aufträgen zur Verbesserung interner Prozesse, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Leistungen verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf konkrete Personen, Objekte oder WEGs möglich sind.
19. Verbraucherstreitbeilegung
WEG Zahlenwerk ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
20.2 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von WEG Zahlenwerk.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21. Änderungen dieser AGB
WEG Zahlenwerk kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
Änderungen bereits bestehender Verträge erfolgen nur, wenn dies gesetzlich zulässig ist oder die Parteien eine entsprechende Vereinbarung treffen.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Textform
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.
Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
22.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
22.3 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen WEG Zahlenwerk und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.