Hausverwaltung ist weggefallen
Zugänge, Konten, Unterlagen, Verträge und offene Vorgänge müssen geordnet übernommen werden.
Ist die Hausverwaltung weggefallen, müssen Übergabe, Zugänge und Zuständigkeiten zuerst gesichert werden. Auch wenn die künftige Organisation noch offen ist, kann Ihre WEG die Unterlagen ordnen und die Jahresabrechnung fachlich aufbereiten lassen.
Der richtige nächste Schritt hängt davon ab, ob Ihre Verwaltung gerade weggefallen ist, eine Nachfolge fehlt oder die Gemeinschaft sich bewusst selbst verwaltet.
Zugänge, Konten, Unterlagen, Verträge und offene Vorgänge müssen geordnet übernommen werden.
Die künftige Verwaltungsform ist offen, die Gemeinschaft muss in der Übergangszeit aber handlungsfähig bleiben.
Die Gemeinschaft organisiert die laufenden Aufgaben selbst und möchte die Abrechnung klar auslagern.
Arbeiten Sie die Übergabe in einer festen Reihenfolge ab. So bleiben dringende Aufgaben sichtbar und die Grundlage für das nächste Abrechnungsjahr geht nicht verloren.
Klären Sie, wann die Verwaltertätigkeit endet und welche Unterlagen, Verträge, Beschlüsse, Schlüssel und digitalen Zugänge herauszugeben sind.
Prüfen Sie Bankzugänge, Lastschriften, Hausgeldzahlungen, Versicherungen, Versorger und andere wiederkehrende Verpflichtungen.
Sammeln Sie anstehende Fristen, offene Rechnungen, Forderungen, Schäden, Eigentümerwechsel und noch nicht erstellte Abrechnungen.
Bestimmen Sie eine Kontaktperson, dokumentieren Sie Aufgaben und klären Sie, ob ein neuer Verwalter bestellt oder die WEG zunächst intern organisiert wird.
Koordination, Verwalteramt, Beirat und Vollmacht sind nicht dasselbe. Die konkrete Rollenverteilung sollte beschlossen, eindeutig dokumentiert und bei rechtlichen Zweifeln geprüft werden.
Die Wohnungseigentümer können einen Eigentümer durch Beschluss zum Verwalter bestellen. Er übernimmt damit formal das Verwalteramt und vertritt die Gemeinschaft im gesetzlichen Rahmen.
Rechtliche Grundlagen: Gesetzestext zu § 26 WEG und Gesetzestext zu § 9b WEG
Ist kein Verwalter bestellt, wird die Gemeinschaft grundsätzlich durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Eine einzelne Kontaktperson erhält dadurch nicht automatisch Vertretungsmacht.
Rechtliche Grundlagen: Gesetzestext zu § 9b Abs. 1 WEG
Der Beirat unterstützt und überwacht, ersetzt aber nicht automatisch den Verwalter. Fehlt ein Verwalter, kann die Einberufung einer Versammlung unter den Voraussetzungen des Gesetzes durch den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter oder einen ermächtigten Eigentümer erfolgen.
Rechtliche Grundlagen: Gesetzestext zu § 29 WEG und Gesetzestext zu § 24 Abs. 3 WEG
Ein Eigentümer kann Unterlagen sammeln und Abläufe koordinieren. Soll er darüber hinaus für die Gemeinschaft handeln, müssen Anlass, Umfang und Grenzen einer Ermächtigung oder Vollmacht konkret festgelegt werden.
Rollenhinweis: Koordination allein begründet keine allgemeine Verwalter- oder Vertretungsrolle.
Hinweis: Diese Übersicht bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Bestellung, Beschlüsse oder Vollmachten Ihre Gemeinschaft benötigt, muss anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Die künftige Verwaltungsform kann noch offen sein. Das Zahlenwerk braucht trotzdem eine klare Grundlage. WEG Zahlenwerk bearbeitet Ihre Unterlagen persönlich – ohne Software zum Selberbuchen und auf Basis eines klar abgegrenzten Angebots pro Abrechnungsjahr.
Was bei Ihrer WEG bleibt: Ihre Gemeinschaft trifft Entscheidungen und Beschlüsse. Sie führt die Konten, veranlasst Zahlungen und regelt die laufende Organisation sowie die Vertretung nach außen. WEG Zahlenwerk erstellt das vereinbarte Abrechnungspaket – ohne Verwalterrolle, Rechts- oder Steuerberatung.
Jedes Dokument beantwortet eine andere Frage. Zusammen schaffen sie den Rückblick auf das Abrechnungsjahr, die Sicht je Einheit und die Grundlage für das Folgejahr.
Ordnet die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des abgeschlossenen Wirtschaftsjahres.
Jahresabrechnung verstehenZeigen Kostenanteile, Vorschüsse und das Abrechnungsergebnis für jede Einheit.
Einzelabrechnung verstehenStellt Rücklagen und wesentliche Vermögenspositionen der Gemeinschaft dar.
Vermögensbericht verstehenPlant Vorschüsse und Rücklagenbeiträge für das folgende Wirtschaftsjahr.
Wirtschaftsplan verstehenTeilen Sie uns Einheitenzahl, Abrechnungsjahr und den Stand Ihrer Unterlagen mit. Sie erhalten ein klares Angebot für die persönliche Aufbereitung Ihres Abrechnungspakets.
Teilen Sie uns Einheitenzahl und Abrechnungsjahr mit.
Wir erstellen ein klares Angebot für Ihr Abrechnungspaket.