Spezialist für WEG-Abrechnung In Hamburg gegründet Digital deutschlandweit tätig

WEG-Jahresabrechnung erstellen lassen.

Als vollständiges Abrechnungspaket mit Einzelabrechnungen, Vermögensbericht und Wirtschaftsplan. Auf Basis Ihrer Unterlagen, nachvollziehbar aufbereitet, schriftlich erläutert und ohne Übernahme der Verwalterrolle.

  • Ab 2 Einheiten
  • Festpreis je WEG und Abrechnungsjahr
  • Kein Abo

Was Sie für ein Abrechnungsjahr erhalten.

Vier aufeinander abgestimmte Dokumente bilden das Abrechnungspaket:
die Jahresabrechnung der Gemeinschaft sowie Einzelabrechnungen, Vermögensbericht und Wirtschaftsplan.

Hauptdokument

Jahresabrechnung der Gemeinschaft

Die Gesamtabrechnung fasst die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres zusammen. Sie zeigt außerdem, wie sich die Bankkonten und die Erhaltungsrücklage entwickelt haben. Grundlage sind die von Ihnen bereitgestellten Konto-, Beleg- und Bestandsdaten.

  • Einnahmen und Ausgaben nach Kostenarten
  • Bankkonten mit Anfangs- und Endbeständen
  • Erhaltungsrücklage mit Zuführungen und Entnahmen
Grundlagen der WEG-Abrechnung ansehen
Außerdem im Paket
  • Plausibilitätscheck
  • Schriftliche Kurz-Erläuterung
  • Eine Korrekturschleife
  • Ergebnispaket als PDF

Prüffähig aufbereitet. Verständlich erläutert.

Eine WEG-Jahresabrechnung sollte nicht nur rechnerisch schlüssig sein. Eigentümer und Beirat sollten auch nachvollziehen können, wie das Ergebnis zustande kommt. Deshalb machen wir Grundlagen, Annahmen und offene Klärungspunkte sichtbar.

01

Zahlen und Bestände abgleichen

Im vereinbarten Plausibilitätscheck prüfen wir, ob sich die Endbestände der bereitgestellten Bankkonten aus Anfangsbeständen, Einnahmen, Ausgaben und Umbuchungen nachvollziehbar ableiten lassen.

02

Verteilungsgrundlagen nachvollziehbar anwenden

Die von Ihrer WEG bereitgestellten Verteilerschlüssel und Stammdaten wenden wir konsistent auf die Abrechnungspositionen an.

03

Annahmen und Klärungspunkte dokumentieren

Nicht eindeutig ableitbare Angaben und erkennbare Lücken werden nicht stillschweigend übergangen, sondern kenntlich gemacht.

04

Rückfragen bündeln

Offene Fragen fassen wir möglichst gesammelt und schriftlich zusammen. So bleibt die Abstimmung klar und effizient.

Was für den Festpreis wichtig ist.

Die veröffentlichten Festpreise gelten für selbstverwaltete WEGs ab zwei Einheiten im Standardfall. Wichtig sind vollständige, gut lesbare und geordnete digitale Unterlagen. Bei besonderem Aufwand klären wir den Preis vor Beginn schriftlich. Für Hausverwaltungen werden Umfang und Konditionen objektbezogen abgestimmt.

Der Standardfall

Damit wir direkt mit der Abrechnung beginnen können

  • ein abgeschlossenes Abrechnungsjahr mit höchstens zwölf Monaten
  • vollständige und gut lesbare digitale Unterlagen
  • Kontoauszüge und Belege des Abrechnungsjahres
  • nachvollziehbare Anfangs- und Vorjahresstände
  • Angaben zu Eigentümern und Einheiten
  • geltende Verteilerschlüssel und relevante Beschlüsse
  • nach Abrechnungsjahr und Dokumentart geordnete Dateien
Vollständige Unterlagen-Checkliste ansehen
Vor Beginn zu klären

Wann zusätzlicher Aufwand entstehen kann

  • größere Lücken bei Angaben oder Belegen
  • unklare Anfangsbestände oder nicht erklärbare Kontendifferenzen
  • notwendige Korrekturen früherer Abrechnungsjahre
  • besondere Kostenkreise oder getrennte Rücklagen
  • komplexe Sonderumlagen oder Untergemeinschaften
  • unklare oder widersprüchliche Verteilerschlüssel
  • unsortierte digitale Unterlagen oder Papierkopien
Vollständiges Abrechnungspaket ab 790 € für eine WEG mit zwei Einheiten im Standardfall

Der Preis gilt je WEG und Abrechnungsjahr. Nach einer kurzen Erstprüfung bestätigen wir den Festpreis schriftlich. Das vollständige Paket ist in jeder Preisstufe enthalten – ohne Abo. Zusätzlichen Aufwand vereinbaren wir immer vor Beginn.

Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Digital, gebündelt und weitgehend schriftlich.

Der Ablauf ist klar gegliedert. Sie stellen die Unterlagen digital bereit. Offene Punkte fassen wir möglichst zusammen und klären sie schriftlich.

  1. Anfrage und Angebot

    Sie nennen Einheitenzahl, Abrechnungsjahr und bekannte Besonderheiten. Nach einer kurzen Prüfung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

  2. Unterlagen bereitstellen

    Sie stellen die vereinbarten Unterlagen digital bereit. Fehlende Angaben und offene Fragen fassen wir möglichst gebündelt zusammen.

  3. Abrechnungspaket erhalten

    Sie erhalten das vollständige PDF-Paket mit schriftlicher Kurz-Erläuterung. Ihre gesammelten Hinweise bearbeiten wir in der enthaltenen Korrekturschleife.

Wir erstellen das Zahlenwerk. Die Verwaltung bleibt bei Ihnen.

WEG Zahlenwerk erstellt die vereinbarten Abrechnungs- und Planungsunterlagen auf Grundlage der bereitgestellten Daten. Die laufende Verwaltung übernehmen wir nicht.

Was bei Ihrer WEG oder Hausverwaltung bleibt

Laufende Verwaltung

Kontoführung, Zahlungsverkehr, Mahnwesen und die laufende Kommunikation mit Eigentümern.

Entscheidungen und Umsetzung

Beschlüsse fasst weiterhin die Eigentümergemeinschaft. Außenvertretung und die Umsetzung von Beschlüssen bleiben bei der WEG oder Hausverwaltung.

Recht und Steuern

Rechts- und Steuerberatung sind nicht Teil des Abrechnungspakets.

Für Hausverwaltungen

Sie können einzelne Objekte oder wiederkehrende Abrechnungspakete an uns auslagern. Ihre Verwaltung bleibt Kundenschnittstelle und trägt die operative Verantwortung.

Abrechnungspakete für Hausverwaltungen ansehen

Fragen vor der Anfrage

Die wichtigsten Punkte zum Standardfall, zur Abstimmung und zur enthaltenen Korrekturschleife.

Im vereinbarten Plausibilitätscheck gleichen wir die bereitgestellten Zahlen und Bestände auf erkennbare Widersprüche ab, wenden die übermittelten Verteilungsgrundlagen nachvollziehbar an und dokumentieren Annahmen sowie offene Klärungspunkte. Der Plausibilitätscheck ist keine rechtliche oder steuerliche Prüfung.
Er basiert auf den Unterlagen, die Sie uns bereitstellen. Fehlende Angaben, Belege oder Kontoinformationen können wir nicht selbst ergänzen; erkennbare Widersprüche weisen wir als Klärungspunkt aus.
Wir weisen die Differenz schriftlich als Klärungspunkt aus und fragen fehlende Angaben oder Belege gebündelt nach. Bleibt sie ungeklärt, können wir die betroffenen Zahlen nicht als abschließende Grundlage übernehmen. Zusätzliche Aufbereitung oder Vorjahreskorrekturen stimmen wir vorher mit Ihnen ab. Eine weitergehende Untersuchung von Ursachen oder Verantwortlichkeiten gehört nicht zum Abrechnungspaket.
Nach Erhalt der ersten Fassung senden Sie uns Ihre Hinweise innerhalb von 14 Kalendertagen möglichst gesammelt. Vereinbarte Korrekturen arbeiten wir einmal ein und übermitteln die angepasste Fassung. Weitere Korrekturschleifen sind nach vorheriger Abstimmung als Zusatzleistung möglich.
Im Standardpaket ist eine schriftliche Kurz-Erläuterung enthalten. Ein persönliches Erläuterungsgespräch gehört nicht zum Standardumfang, kann aber bei Bedarf vorab als zusätzliche Leistung vereinbart werden. Der reguläre Ablauf bleibt überwiegend schriftlich und asynchron.
Eine unverbindliche Anfrage kann die Person stellen, die die Abstimmung für die WEG koordiniert – etwa ein Mitglied des Verwaltungsbeirats, die intern verwaltende Person oder ein koordinierender Eigentümer. Vertragspartner ist regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Vor der Beauftragung muss feststehen, wer die WEG wirksam vertreten darf. Wie diese Vertretungsbefugnis nachgewiesen wird – etwa durch Verwalterstellung, Beschluss oder Vollmacht –, klärt die WEG selbst.
Ja. Kleine Hausverwaltungen können einzelne oder mehrere Abrechnungsjahre im Hintergrund auslagern. Für wiederkehrende Zusammenarbeit und mehrere WEGs gelten eigene Abläufe und Konditionen. Einzelheiten finden Sie auf der Seite zum Abrechnungs-Outsourcing für Hausverwaltungen.
Unverbindlich · Digital deutschlandweit · Ohne Verwalterrolle

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Wir erstellen ein klares Angebot für Ihr Abrechnungspaket.